Ich bin Wahlhebamme, dass heißt meine Rechnungen bekommt ihr von mir direkt zugeschickt, da ich nicht direkt mit der Krankenkasse abrechne. Natürlich könnt ihr anschließend eure Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen und bekommt dort 80% des Kassentarifs rückerstattet.
Wochenbettbesuche werden von mit nicht nach der Dauer abgerechnet die ich bei euch bin, sondern pauschal pro Besuch. Am Beginn des Wochenbetts sind die Besuche meist etwas länger, gegen Ende der Betreuung dann schon etwas kürzer - somit gleicht es sich wieder aus.
Rückerstattet werden 80% des Kassentarifs (Achtung! Nicht 80% meines Honorars). Der Kassentarif liegen ab Jänner 2023 bei € 46,00 pro Hausbesuch. Ihr bekommt also € 36,80 rückerstattet. Somit verbleibt für euch bei einem Hausbesuch noch ein Selbstbehalt von € 38,20.
Das km-Geld wird von der Krankenkasse bezahlt, sofern ich die nächstgelegene Hebamme bin. Sollte keine andere nähere Hebamme zur Verfügung stehen, wird euch das km-Geld soweit rückerstattet, wie die nächstgelegene Hebamme zu euch entfernt liegt. Zusätzliche Leistungen (Laser oder Trageberatung) werden von der Krankenkasse üblicherweise nicht rückerstattet.
Solltet ihr eine private Zusatzversicherung besitzen, bitte ich euch mit dieser selbst abzuklären, ob sie Zusatzleitungen oder eine größere Anzahl an Wochenbettbesuchen rückerstattet.