Ich bin Kassenhebamme, dass heißt ich rechne direkt mit der Krankenkasse ab. Dadurch entstehen euch bei der Inanspruchnahme der Wochenbettsprechstunde keine Kosten.
Solltet ihr bei einer Fürsorgeeinrichtung (KFG, LKUF,...) versichert sein, müsst ihr die Rechnung zuerst zur Gänze selbst bezahlen. Nach dem Einreichen bekommt ihr aber das volle Honorar rückerstattet.
Hier seht ihr die Tarife aufgelistet, die österreichischen Krankenkassen (Stand 2025) bezahlen:
Die Tarife bzw. der Betreuungsanspruch gelten für Lebendgeburten (Einlinge, Mehrlinge, Spontangeburt, Kaiserschnitt und Frühgeburt), sowie für Betreuungen nach Fehlgeburten ab der 19. SSW und Totgeburten.
Zusatzleistungen (wie bspw. Lasertherapie, Taping, Trageberatung,...) wird von der Krankenkasse üblicherweise nicht rückerstattet und ist somit eine 100%ige Wahlleistung: