Ich bin Wahlhebamme, das heißt, ich habe keinen Kassenvertrag mit der Krankenkasse und ihr bekommt meine Rechnungen direkt zugeschickt. Das bedeutet allerdings nicht, dass ihr
keine Unterstützung von der Krankenkasse bekommt. Hebammenbetreuung ist immerhin eine Kassenleistung. Ihr habt die Möglichkeit meine Rechnungen einzureichen, dann werden euch von
der Krankenkasse 80% des Kassentarifs rückerstattet. Ausnahme ist das Mutter-Kind-Pass Beratungsgespräch, welches zur Gänze von der
Krankenkasse bezahlt wird. Welche Leistungen einer Hebamme von der Krankenkasse unterstützt werden und welche Angebote unter Zusatzleitungen fallen, könnt ihr euch hier sehr übersichtlich ansehen.
Unter den folgenden Punkten habt ihr die Möglichkeit euch über die Kosten meiner Leistungen zu informieren. Nähere Informationen zu meinen Angeboten erhaltet ihr unter dem Punkt Leistungen. Wenn ihr Fragen habt, freue ich mich jederzeit über persönlichen Kontakt mit
euch!